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Aufbewahrungsfrist für Akten

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Die Aufbewahrung von Akten

Welche Fristen gelten für Gewerbetreibende, oder auch Privatpersonen?

Der Gesetzgeber schreibt die Aufbewahrungsfrist von Geschäftsunterlagen, aber auch von privaten Dokumenten vor. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres. Hier soll Ihnen unsere kleine Aufstellung bei der Auswahl der zu vernichtenden Akten behilflich sein. Eine detailliertere Aufstellung bietet Wikipedia.

Zehnjährige Aufbewahrung

Seit dem 01.01.2024 dürfen Sie nachfolgend aufgeführte Unterlagen mit Datum bis zum 31.12.2013 vernichten lassen :

  • Bücher (Kasse, Rechnungen, …)
  • Konten
  • Inventarlisten
  • Jahresabschlüsse
  • Eröffnungsbilanzen
  • Buchungsbelege

Sechsjährige Aufbewahrung

Diese vor dem 31.12.2018 ausgestellte Unterlagen dürfen Sie nach dem 01.01.2024 vernichten lassen :

  • Lohnkonten
  • Geschäftsbriefe

Für Privatpersonen beträgt die Aufbewahrungsfrist von Akten 2 Jahre

Diese Verpflichtung soll Schwarzarbeit entgegenwirken und betrifft daher speziell Eigenheimbesitzer, die Arbeiten durchführen lassen. In eigenem Interesse bewahrt man Rechnungen, die einen Anspruch auf Gewährleistung dokumentieren, fünf Jahre auf.

Verfahrensmöglichkeiten

Falls nach der zeitlichen Auswahl, nunmehr die zu vernichtende Menge festgestellt ist, fällt die Wahl des Entsorgungsweges sicherlich leichter. Kleine Mengen bieten sich zur Anlieferung an. Größere Mengen können sie natürlich ebenso anliefern.

Können sie die Akten nicht selber transportieren, bieten wir ebenfalls Transportmöglichkeiten an. Container gibt es ebenfalls für unterschiedlich große Mengen.

Wie funktioniert die Anlieferung

Sie befahren die Waage • Teilen Sie dem Wägemeister mit, was Sie bringen möchten • Dieser stellt einen Laufzettel aus • Mit dem Laufzettel melden Sie sich beim Mitarbeiter • Dieser weist Ihnen die Abladestelle • Da wird abgeladen • Sie kommen zurück auf die Waage • Hier erfolgt die Abrechnung