Aufbewahrungsfrist für Akten
0 22 33 / 93 48 40
oder
0 22 37 / 600 110
Welche Fristen gelten für Gewerbetreibende, oder auch Privatpersonen?
Der Gesetzgeber schreibt die Aufbewahrungsfrist von Geschäftsunterlagen, aber auch von privaten Dokumenten vor. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem der Beleg ausgestellt wurde. Hier soll Ihnen unsere kleine Aufstellung bei der Auswahl der zu vernichtenden Akten behilflich sein. Eine detailliertere Aufstellung bietet Wikipedia.
Zehnjährige Aufbewahrung
Seit dem 01.01.2026 dürfen Sie nachfolgend aufgeführte Unterlagen mit Datum bis zum 31.12.2015 vernichten lassen :
- Bücher (Kasse, Rechnungen, …)
- Konten
- Inventarlisten
- Jahresabschlüsse
- Eröffnungsbilanzen
- Buchungsbelege
Wann und wie wirkt sich die Gesetzesänderung zum Bürokratieentlastungsgesetz aus
Zum 01.01.2025 wurde die Gesetztesänderung wirksam. Das bedeutet, dass die Unterlagen, die ab diesem Termin datiert sind, lediglich eine Aufbewahrungspflicht von 8 Jahren haben.
Das wiederum bedeutet, dass diese bereits nach dem 01.01.2033 vernichtet werden können. Alle älteren Unterlagen unterliegen jedoch nach wie vor der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht.
Sechsjährige Aufbewahrung
Diese vor dem 31.12.2020 ausgestellte Unterlagen dürfen Sie nach dem 01.01.2026 vernichten lassen :
- Lohnkonten
- Geschäftsbriefe
Für Privatpersonen beträgt die Aufbewahrungsfrist von Akten 2 Jahre
Verfahrensmöglichkeiten
Falls nach der zeitlichen Auswahl, nunmehr die zu vernichtende Menge festgestellt ist, fällt die Wahl des Entsorgungsweges sicherlich leichter. Kleine Mengen bieten sich zur Anlieferung an. Größere Mengen können sie natürlich ebenso anliefern.
Können sie die Akten nicht selber transportieren, bieten wir ebenfalls Transportmöglichkeiten an. Container gibt es ebenfalls für unterschiedlich große Mengen.
Wie funktioniert die Anlieferung
Sie befahren die Waage, die sich gleich im Anschluß an eine kleine “Rampe”, vor den Büros befindet. Hier melden Sie sich am Fenster und teilen dem Wägemeister Ihr Kennzeichen und/oder Ihren Namen mit, wenn Sie bereits Kunde sind. Neukunden werden mit Namen und Anschrift erfasst. Anschließend teilen Sie mit, was Sie bringen möchten. Das Wägepersonal stellt Ihnen einen Laufzettel aus.
Sie verlassen mit Ihrem Fahrzeug sie Waage und stellen sich am Stoppschild, bzw. hinter bereits wartenden Fahrzeugen an. Zu Fuß melden Sie sich mit dem Laufzettel beim Mitarbeiter in der Halle. Dieser weist Ihnen die Abladestelle zu.
Wenn sich diese in der Halle befindet, warten Sie, um Unfälle zu vermeiden, bitte auf das OK eines Mitarbeiters, bevor Sie in die Halle fahren. Nachdem Sie abgeladen haben fahren Sie zurück auf die Waage. Hier erfolgt dann die Abrechnung.










