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Sondernutzung

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Sondernutzung durch Container

Übersicht und Linksammlung der Regelungen zur Sondernutzung unserer Rhein-Erft-Kommunen.

Nachfolgend haben wir einige Informationen und Links zusammengestellt, um sie bei der Beantragung zu unterstützen.

Generell ist eine Containergestellung im öffentlichen Raum (Bürgersteig, Parkplätze, Straße…) gemäß §16 StrWG und §18 StrWG eine Sondernutzung, die einer Genehmigung bedarf. Die genauen Regelungen liegen hier auf den Seiten der jeweiligen Kommune und können dementsprechend variieren.
Die Kommune kann zum Beispiel bestimmen, dass Holz untergelegt wird, Beleuchtung angebracht und die Genehmigung gut sichtbar ausgehängt wird.
Alle Angaben richten sich nach dem jeweils angegebenen Stand. Wir übernehmen keine Gewehr für die Richtigkeit der Angaben, da zwischenzeitliche Änderungen leider nicht berücksichtigt werden können.

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Abteilung
Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales

Herr Hubert Hochhausen

Telefon: 02272 / 402 – 341

Fax: 02272 / 402 – 812 

h.hochhausen@bedburg.de

Herr Lukas Hennes

Telefon: 02237 / 240 – 265

Fax: 02237 / 240 – 250

l.hennes@bedburg.de

Öffnungszeiten

Mo.: 08:30 bis 12:00 und

14:00 bis 16:00 Uhr

Di.: 08:30 bis 12:00 und

14:00 bis 18:00 Uhr

Mi.: 08:30 bis 12:00 Uhr

Do.: 08:30 bis 12:00 und

14:00 bis 16:00 Uhr

Fr.: 08:30 bis 12:00 Uhr

Beispielrechnung

Den Sondernutzungsantrag finden Sie unter Ordnungsamt : “Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubniss von öffentlichen Verkehrsflächen”. Falls Sie neben dem Zeitraum für den der Container stehen soll noch die Maße benötigen, finden Sie diese hier. Die Gebühr für Container beträgt für die Dauer von mehr als 48 Stunden bzw. die mehrfache Inanspruchnahme 1/30 * 2,- € * genutzte Fläche in m², auf volle 50 Cent auf- oder abgerundet, jedoch mindestens 10,- €.

Abteilung
Bodenmanagement & Gewerbewesen

Frau Doris Muysers

Tel.: 02271 – 89 856

Fax: 02271 – 89 71 856

 

Frau Tanja Peter

Tel.: 02271 – 89 417

Fax: 02271 – 89 71 417

Antrag
soindernutzung@bergheim.de

Öffnungszeiten


Beispielrechnung

Die Gebühr für Container beträgt für die Dauer von mehr als 48 Stunden bzw. die mehrfache Inanspruchnahme 1/30 * 3,- € * genutzte Fläche in m², auf volle 50 Cent aufgerundet.

Abteilung

Herr T. Cleven

02232/793830

Der Antrag kann Online ausgefüllt und verschickt werden. Die Einstiegsseite finden Sie hier

Satzung

Öffnungszeiten
Mo. und Di. 8:00 – 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 14:00 – 16:00 Uhr
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Beispielrechnung

Laut Sondernutzungssatzung beträgt die Gebühr bis zu einem Monat 10,- €/Stück.

Öffnungszeiten

Mo., Mi. – Fr.: 08.00 bis 12.00 Uhr

Di.: 14.00 bis 16.00 Uhr

Do.: 14.00 bis 18.00 Uhr

Beispielrechnung

Die Gebühr pro Tag berechnet sich aus 1/30 * 3,- € * genutzte Fläche in m², abgerundet auf volle Eurobeträge, jedoch mindestens 20,- €.

Abteilung

Rechts- und Ordnungsamt

Holzdamm 10, Rathaus Liblar (EG)
50374 Erftstadt
Herr Mandt
Tel.: 02235/409-609 
Fax: 02235/409-602
Antrag auf Sondernutzung

Satzung

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Beispielrechnung

Eine Beispielrechnung erübrigt sich. Wir können in Erftstadt lediglich auf privatem Gelände Container aufstellen, da zum einen eine Beantragungszeit von mindestens 4 Wochen unrealistisch ist und darüber hinaus einige Auflagen (z. B. Beleuchtung des Behälters) vom Containerdienst nicht gewährleistet werden können.

Abteilung 
Abteilung Ordnung & Verkehr 

Herr Braun 

Telefon 02234 / 501-1250 

Antrag auf Sondernutzung

verkehr@stadt-frechen.de
Öffnungszeiten

Mo. – Fr.: 08.30-12.00 Uhr

Do.: 14.00-18.00 Uhr

Beispielrechnung

Die Gebühr pro Tag berechnet sich aus 1/30 * 3,- € * genutzte Fläche in m², abgerundet auf volle Eurobeträge, jedoch mindestens 15,- €.

Abteilung
Abteilung Erschließungen, Sondernutzungen und Ausschreibungen

Frau Tittelbach

Tel. 02233/53-414 

Fax 02233/53-627
sondernutzung@stadtwerkehuerth.de
Antrag auf Sondernutzung
Öffnungszeiten

Mo. – Mi.: 8:30 – 16:00 Uhr

Do.: 8:30 – 17:30 Uhr

Fr. 8:30 – 12:00 Uhr

Beispielrechnung

Die Sondernutzungssatzung weist eine Gebühr von 10,- € je angefangenem Monat pro Container aus, zuzügl. 23,- € für die Erteilung der Erlaubniss.

Abteilung

Sachbearbeiterin Silke Brand

Raum: 74

Telefon: 02237/58-543

Antrag auf Sondernutzung

Sondernutzungssatzung

silke.brand@stadt-kerpen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Mi, und Fr.: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Do.: 13.30 Uhr bis 18:30 Uhr

Beispielrechnung

Die Gebühr pro Tag berechnet sich aus 1/30 * 4,50 € * genutzte Fläche in m², abgerundet auf volle Eurobeträge, jedoch mindestens 15,- €, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr.

Abteilung
Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales

Frau Angelika Bloch

Telefon: 02238 / 808 – 377

Fax: 02238 / 808 – 454

Antrag auf Sondernutzung

Angelika.Bloch@Pulheim.de

Öffnungszeiten

Mo. – Mi.: 08.30 Uhr – 12.00 und

14.00 – 16.00 Uhr

Do.: 08.30 – 12.00 Uhr und

14.00 – 18.00 Uhr

Fr.: 08.30 – 12.00 Uhr

Stand:

18.09.2019

Beispielrechnung

Die Angaben im Sondernutzungsantrag besagen, dass mindestens 1,50m Gehweg, bzw. 3,00m der Fahrbahn verbleiben müssen.

Stand:

18.09.2019

Beispielrechnung

Die Gebühr pro Tag berechnet sich laut Satzung aus 1/30 * 2,- € * genutzte Fläche je angefangener m², abgerundet auf volle Eurobeträge, jedoch mindestens 10,- €.Fläche in m², auf volle 50 Cent auf- oder abgerundet, jedoch mindestens 10,- €.

Anmerkung

Für Anregungen und Ergänzungen zu diesem Thema wären wir Ihnen sehr dankbar. Trotz sorgfältiger Recherche und turnusgemäßer Kontrollen, kann nicht sichergestellt werden, dass alle Angaben zum jeweiligen Zeitpunkt noch aktuell sind.