Grünabfall
0 22 33 / 93 48 40
oder
0 22 37 / 600 110
Grün– oder Garten- und Parkabfälle
Grünabfall wird grob in zwei Sorten unterteilt. Einerseits gibt es den kompostierbaren Grünschnitt und andererseits Stamm- und Wurzelholz. Stämme und Wurzeln sind, vereinfacht gesagt, zu groß. Stamm- und Wurzelholz kann erst nach Vorbehandlung, Zerkleinerung durch einen Schredder, kompostiert werden. Dahingegen wird Astschnitt oder Laub ohne Vorbehandlung kompostiert. Der zusätzliche Arbeitsschritt verursacht Kosten, die sich im Preis niederschlagen.
Sorte 1
Kompostierbarer Grünabfall
- Rasenabschnitt
- Blätter, Moos
- Äste
- Stauden
- Grünschnitt
- Stämme bis 15 cm Durchmesser
- Häckselgut
- …
Weder Erde noch Grünabfall
Rasensoden
Grasnabe beinhaltet tatsächlich 2 Sorten. Abgeschälter Rasen hat einen zu großen Grünanteil um Erde zu sein, aber auch zu vie Erde um unter Grünabfall zu fallen.
Keine kompostierbaren Abfälle
Zu Grünabfällen gehören weder Erdaushub, Bauschutt, Metall oder Holz, noch irgendeine Form von gemischtem Abfall, wie zum Beispiel Pappe oder Folie. Was genau zu welchem Abfall gehört haben wir auf unserer Seite Abfallarten näher beschrieben.
Grünschnitt wird, sowohl in Form von Kompostierung, als auch in der thermischen Verwertung recycelt. Für die thermische Verwertung werden die Abfälle, nach Vorgabe der jeweiligen Verbrennungsanlage, mit einem Schredder zerkleinert. Unterschiedliche Anlagen benötigen oder bevorzugen unterschiedliche Korngrößen.
Wichtig
Sollten man denken, daß Grünabfälle doch in Wald und Flur gut afgehoben wären, so ist zu beachten, dass das eine wilde Entsorgung ist. Die Bussgelder liegen je nach Menge und Bundesland zwischen 5,- und 2500,-€.
Bestandsschutz für Bäume und Vögel
Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. ist ein starker Rückschnitt von Sträuchern laut §39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auch im heimischen Garten untersagt. In diesem Zeitraum dürfen lediglich Form- und Pflegeschnitte durchgeführt werden.
Nachfolgend haben wir einige Links zu den kommunalen Regelungen für Sie zusammengestellt.
- Stadt Kerpen
- Ortsrecht der Stadt Hürth
- Downloads Stadt Erftstadt
- Stadt Frechen
- Stadt Brühl
- Baumschutzsatzung der Stadt Wesseling
- Stadt Elsdorf
- Stadt Bergheim
- Baumschutzsatzung der Stadt Pulheim
- Stadt Bedburg
- Satzung Baumschutz der Stadt Köln
Hier noch einige Tipps zum Schmökern
Eine sehr schöne Abhandlung zum Thema Bäume finden Sie im Baumpflegeportal und für alle die Ihren Garten umweltfreundlicher gestalten möchten bietet der Naturschutzbund zahlreiche Artikel, wie zum Beispiel “Paradiesische Gärten für Biene und Mensch” mit Vorschlägen für die Pflanzenauswahl. Bei unserer Suche nach bienenfreundlichen Pflanzen sind wir auf die im Jahre 2014 ins Leben gerufenene Initiative “Bienen füttern!” vom Landesamt für Ernährung und Landwirtschaft gestoßen. Hier haben wir auch das Bienenlexikon gefunden, das alphabetisch Pflanzen unter Angabe von Blühzeiten und Standortvorlieben aufzeigt. Wir wünschen allen viel Vergnügen beim Gärtnern und noch mehr beim Genießen.