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In der Abfallverzeichniss-Verordnung (AVV) sind alle Abfälle nach Herkunft geordnet und bei gefährlichem Abfall zusätzlich mit * markiert aufgelistet. Jedoch gibt es auch nicht gefährliche Störstoffe, die gesondert zu behandeln sind.

Materialien, die nicht in bereitgestellte Container eingefüllt werden (mit * gekennzeichnet) dürfen, bzw. zu Mehrkosten führende gefährliche Abfälle (ohne Kennzeichnung) sind nachfolgend beispielhaft aufgeführt:

Störstoffe

  • Farben und Lacke *
  • Öle *
  • Leuchtstoffröhren
  • Batterien *
  • Radiatoren *
  • Mineralfaser
  • Dachbahnen
  • Spraydosen *
  • Fette *
  • Chemikalien *
  • Elektro- und Gefriergeräte
  • Reifen
  • asbesthaltige Materialien
  • Medikamente *
  • Tierkadaver *
  • Polystyroldämmung (ist ggef. HBCD-haltig[)
  • explosive, krankheitserregende oder wassergefährdende Materialien *
Störstoffe im Container

Problem Verunreinigung

Aufgrund verschiedenster Aspekte fallen die oben genannten Materialien unter Sonderabfälle.Störstoff Farben und Lacke
Zum Beispiel verursachen Farben und Lacke extreme Verunreinigungen, wenn diese mit Baustellenabfällen aus dem Container gekippt werden. Auf Grund solcher Verunreinigung sind wir, neben deutlich höheren Entsorgungskosten, gezwungen Reinigungsgebühren zu erheben. 

Faktor Logistik

Polystyrole, egal ob in Form von Partikel- oder Extruderschaum, wiegen „nichts“ bei großem Volumen. Ebenso verhält es sich mit Verpackungsstyropor. Sowohl aus dem Baubereich, als auch als Verpackung sorgen Hartschäume für hohe Transportkosten. Zum einen haben wir ein hohes Volumen und zum anderen geringes Gewicht.
Warum kostet der Transport mehr?
Während 40m³ Behälter mit Altholz, Grün- oder gemischten Abfällen mit rund 8to Material beladen sind, erreicht man bei Styropor-Monoladungen gerade mal 1to. Somit macht der Transport den achtfachen Preis aus, da wir 8x fahren müssen für das gleiche Gewicht.

Gefahr für Gesundheit

Medikamente , Sprengstoff und Chemikalien können die Unversehrtheit von Mensch, Tier und Umwelt bedrohen. Derartige Abfälle dürfen nur in Spezialbehältern transportiert und gelagert werden. Man könnte sagen nicht wild und frei, sondern “kontrolliert”. So zu sagen Abfall an der kurzen Leine.

Eine Glitschige Angelegenheit

wären beispielsweise aus Containern abgkippte Öle oder Fette.