Übersicht und Linksammlung der Regelungen zur Sondernutzung unserer Rhein-Erft-Kommunen.

Bedburg
Elsdorf
Kerpen
Pulheim
Bergheim
Frechen
Hürth
Brühl
Wesseling
Erftstadt
Köln
Die Angaben richten sich nach dem jeweils angegebenen Stand. Wir übernehmen keine Gewehr für die Richtigkeit der Angaben, da zwischenzeitliche Änderungen leider nicht berücksichtigt werden können.
Generell ist eine Containergestellung im öffentlichen Raum (Bürgersteig, Parkplätze, Straße…) gemäß §16 StG und §18 StWG eine Sondernutzung, die einer Genehmigung bedarf. Die genauen Regelungen liegen hier auf den Seiten der jeweiligen Kommune und können dementsprechend variieren.
Die Kommune kann zum Beispiel bestimmen, dass Holz untergelegt wird, Beleuchtung angebracht und die Genehmigung gut sichtbar ausgehängt wird.
Nachfolgend haben wir einige Informationen und Links zusammengestellt, um sie bei der Beantragung zu unterstützen. Wir möchten uns an dieser Stelle herzlichst für die Unterstützung aller Städte und Gemeinden bedanken, mit deren Erlaubnis, hier auf Logos zugegriffen werden kann, die Ihnen das Auffinden der für Sie wichtigen Informationen erleichtern soll. Ein Klick auf den Ort ihrer Wahl in der Karte leitet Sie weiter.
Bedburg
Allgemeine Informationen
Stadt Bedburg – Rathaus Bedburg
Friedrich-Wilhelm-Straße 43
50181 Bedburg
Tel. : 02272 / 402 – 0
Fax : 02272 / 402 – 812
Mo.: 08:30 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Di.: 08:30 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mi.: 08:30 bis 12:00 Uhr
Do.: 08:30 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Fr.: 08:30 bis 12:00 Uhr
Informationen zur Sondernutzung (Stand 01.02.2018)
Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales
Herr Stefan Gersmann
Tel.: 02272 / 402 – 340
Fax: 02272 / 402 – 250
Den Sondernutzungsantrag finden Sie unter Ordnungsamt : “Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubniss von öffentlichen Verkehrsflächen”.Fall Sie neben dem Zeitraum für den der Container stehen soll noch die Maße benötigen, finden Sie hier. Die Gebühr für Container beträgt für die Dauer von mehr als 48 Stunden bzw. die mehrfache Inanspruchnahme 1/30 * 2,- €/ * genutzte Fläche in m², auf volle 50 Cent auf- oder abgerundet, jedoch mindestens 10,- €.
Die maßgebliche Satzung steht als pdf zur Verfügung. Sie benötigen zum Betrachten der Datei den kostenlos im Internet herunter zu ladenen Adobe Acrobat Reader.
Bergheim
Allgemeine Informationen
Kreisstadt Bergheim
Die Bürgermeisterin
Bethlehemer Str. 9 – 11
50126 Bergheim
Tel. 02271 / 89-0
Fax: 02271 / 89-239
www.bergheim.de
e-Mail: rathaus@bergheim.de
Informationen zur Sondernutzung (Stand 21.03.2018)
Bodenmanagement & Gewerbewesen
Tanja Voß
Tel.: 02271 – 89 652
Fax: 02271 – 89 71 652
Vertreter
Dominik Göbel
Telefon: 02271 – 89 544
Telefax: 02271 – 89 71 544
Zum Ausfüllen des Antragsformulars benötigen Sie neben dem Zeitraum für den der Container stehen soll noch die Maße. Diese finden Sie hier. Die Gebühr für Container beträgt für die Dauer von mehr als 48 Stunden bzw. die mehrfache Inanspruchnahme 1/30 * 3,- €/ * genutzte Fläche in m², auf volle 50 Cent auf- oder abgerundet, jedoch mindestens 15,- €.
Die maßgebliche Sondernutzungssatzung steht Ihnen hier zur Verfügung und hier die Sondernutzungserlaubniss.
Brühl
Allgemeine Informationen
Stadt Brühl
Uhlstraße 3 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-0
Fax: 02232 48051
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung und
Mo. und Di. 8:00 – 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 14:00 – 16:00 Uhr
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr
Informationen zur Sondernutzung (Stand 08.03.2018)
Laut Sondernutzungssatzung beträgt die Gebühr bis zu einem Monat 10,- €/Stück.
Elsdorf
Allgemeine Informationen
Stadt Elsdorf
Gladbacher Straße 111
50189 Elsdorf
Öffnungszeiten
Mo., Mi. – Fr.: 08.00 bis 12.00 Uhr
Di.: 14.00 bis 16.00 Uhr
Do.: 14.00 bis 18.00 Uhr
Informationen zur Sondernutzung (Stand 21.03.2018)
Zum Ausfüllen des Antrags benötigen Sie neben dem Zeitraum für den der Container stehen soll noch die Maße. Diese finden Sie hier. Die Gebühr pro Tag berechnet sich aus 1/30 * 3,- € * genutzte Fläche in m², abgerundet auf volle Eurobeträge, jedoch mindestens 20,- €.
Erftstadt
Allgemeine Informationen
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Holzdamm 10
D-50374 Erftstadt
Tel. : 02235/409-0
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr
Informationen zur Sondernutzung (Stand 21.03.2018)
Sondernutzungen, Ausnahmegenehmigungen
Rechts- und Ordnungsamt
Holzdamm 10, Rathaus Liblar (EG)
50374 Erftstadt
Herr Wißkirchen
Tel.: 02235/409-608
patric.wisskirchen@erftstadt.de
Die Gebühr pro Tag, bei einer Sondernutzung von mehr als 48 Stunden, berechnet sich aus 1/30 * 5,- € * genutze Fläche in m², abgerundet auf volle Eurobeträge, jedoch mindestens 8,- €. Sollten Sie neben dem Zeitraum für den der Container stehen soll noch die Maße zur Beantragung benötigen finden Sie diese hier.
Frechen
Allgemeine Informationen
Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Tel. : 02234 / 501-1666
Fax : 02234 / 501-1219
Öffnungszeiten
Mo.: 08.30-12.30 Uhr
Di.: 08.30-12.30 Uhr
Mi.: 08.30-12.30 Uhr
Do.: 08.30-12.30 und 14.00-18.00 Uhr
Fr.: 08.30-12.30 Uhr
Informationen zur Sondernutzung (Stand 21.03.2018)
Abteilung Ordnung & Verkehr
Herr Braun: Telefon 02234 / 501-1250
Zum Ausfüllen des Genehmigungsantrag benötigen Sie neben dem Zeitraum für den der Container stehen soll noch die Maße. Diese finden Sie hier. Die Gebühr pro Tag berechnet sich aus 1/30 * 3,- € * genutzte Fläche in m², abgerundet auf volle Eurobeträge, jedoch mindestens 15,- €.
Hürth
Allgemeine Informationen
Stadtwerke Hürth AöR
Friedrich-Ebert-Str. 40
50354 Hürth
Tel.: 02233/530
Öffnungszeiten:
Mo. – Mi.: 8:30 – 16:00 Uhr
Do.: 8:30 – 17:30 Uhr
Fr. 8:30 – 112:00 Uhr
Informationen zur Sondernutzung (Stand 21.03.2018)
Abteilung Erschließungen, Sondernutzungen und Ausschreibungen
Frau Eter
Tel. 02233/53-414
Die Sondernutzungssatzung weist eine Gebühr von 10,- € je angefangenem Monat pro Container aus.
Kerpen
Allgemeine Informationen
Stadtverwaltung Kerpen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
02237- 58-0
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
allgemeine Öffnungszeiten:
Mo. – Mi, und Fr.: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Do.: 13.30 Uhr bis 18:30 Uhr
Informationen zur Sondernutzung (Stand 21.03.2018)
Sachbearbeiterin
Britta Odenthal
Raum: 74
Telefon: 02237/58-240
E-Mail: Britta.Odenthal@stadt-kerpen.de
Genehmigungsantrag Zum Ausfüllen des Antrags benötigen Sie neben dem Zeitraum für den der Container stehen soll noch die Maße. Diese finden Sie hier. Die Gebühr pro Tag berechnet sich aus 1/30 * 4,50 € * genutzte Fläche in m², abgerundet auf volle Eurobeträge, jedoch mindestens 15,- €.
Köln
Allgemeine Informationen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Informationen zur Sondernutzung (Stand 21.03.2018)
Telefon 0221 / 221-27105
Telefax 0221 / 221-27111
Pulheim
Allgemeine Informationen
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Telefon: 02238 – 808-0
Telefax: 02238 – 808-345
www.pulheim.de
stadtpulheim@pulheim.de
Öffnungszeiten
Mo. – Mi.: 08.30 Uhr – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
Do.: 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Fr.: 08.30 – 12.00 Uhr
Informationen zur Sondernutzung (Stand 21.03.2018)
Die Angaben im Sondernutzungsantrag besagen, dass mindestens 1,50m Gehweg, bzw. 3,00m der Fahrbahn verbleiben müssen.
Sie benötigen zum Betrachten der Datei den kostenlos im Internet herunter zu ladenen Adobe Acrobat Reader.
Wesseling
Allgemeine Informationen
Stadt Wesseling
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-0
Telefax: 02236/701-339
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo.: 07:30 – 16:00 Uhr
Di.: 07:30 – 18:00 Uhr
Mi.: 07:30 – 13:00 Uhr
Do.: 07:30 – 16:00 Uhr
Fr.: 07:30 – 12:30 Uhr
Informationen zur Sondernutzung (Stand 21.03.2018)
Neues Rathaus, EG, Zi.17
Torsten Feuersänger
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon: 02236/701-224
Telefax: 02236/701-454
Zum Ausfüllen des Antragsformulars benötigen Sie neben dem Zeitraum, für den der Container stehen soll, noch die Maße. Diese finden Sie hier. Die Gebühr pro Tag berechnet sich laut Satzung aus 1/30 * 2,- € * genutzte Fläche je angefangener m², abgerundet auf volle Eurobeträge, jedoch mindestens 10,- €.
Für Anregungen und Ergänzungen zu diesem Thema wären wir Ihnen sehr dankbar. Trotz sorgfältiger Recherche und turnusgemäßer Kontrollen, kann nicht sichergestellt werden, dass alle Angaben zum jeweiligen Zeitpunkt noch aktuell sind.