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Datenschutzgrundverordnung

Ein traumhaftes Wort in aller Munde

Datenschutzgrundverordnung kurz DSGVO

Wichtiges Thema, die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Nachfolgend finden Sie Angaben darüber,  welche Daten wir aus welchem Grund erfassen.

Erfassungskategorien von persönlichen Daten

Für verschiedene Aufgabenstellungen gelten unterschiedliche Vorgehensweisen. Nachfolgend aufgelistet ist die Erfassung von Daten bei Anlieferung von Abfällen, Containerbestellung, einer Anfrage über unser Kontaktformular, sowie Google Analytics.

Anlieferung in unserer Anlage

An der Waage erfassen wir den Abfallerzeuger mit vollständiger Anschrift. Zur Vereinfachung dient uns zusätzlich das Fahrzeugkennzeichens, da wir dieses zumeist schneller finden. Die Wägedaten verbleiben in der Statistik zur Abfallstromauswertungen und -zusammenfassungen.

Containerbestellung

Für die Bestellung von Containern legen wir ein Kundenkonto mit den Kontaktdaten des Rechnungsempfängers und dem Aufstellort für den Behälter an. Containerbewegungen und Wägedaten, mit Datum und Fahrer, werden dann der jeweiligen Anfallstelle zugeordnet. Im weiteren Verlauf kommen Rechnungsbeleg und Zahlungsdaten hinzu.

Kontakt-, Anfrage- und Infoformulare

Bei einer Anfrage über unseren Formularen werden angegebene Daten lediglich zur deren Beantwortung verwendet, jedoch nicht nochmal anderweitig erfasst. Die Korrespondenz verbleibt im Postfach, kann jedoch auf Wunsch entfernt werden. Eine anderweitige Speicherung persönlicher Daten erfolgt nicht.

Google Analytics

Der Erfassung von Nutzerdaten können Sie auch hier mit [google_analytics_optout]klick[/google_analytics_optout] widersprechen. Für uns sind diese Daten jedoch interessant, da sie Hinweise geben können, an welche Stelle wir Verbesserungen durchführen könnten.

Datenschutz laut DSGVO

Die Verwendung dient ausschließlich der Abwicklung des von Ihnen erteilten Auftrags, sowie möglicher Folgeaufträge. Eine Preisgabe an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind vorgeschriebene Kontrollen, wie zum Beispiel die regelmäßige Stoffstromkontrolle durch die Bezirksregierung.

Die Speicherung der Daten erfolgt bis zum Widerruf.

Nachlesen kann man den kompletten Gesetzestext unter dejure.org.